# Häufige Fragen zur digitalen Betriebsanleitung und zu ManualPass

> Die digitale Betriebsanleitung ist nach Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230 erlaubt, aber keine Pflicht. Wer sie nutzt, braucht einen Zugangshinweis auf der Maschine, ein druck- und speicherbares Format, mindestens zehn Jahre Online-Verfügbarkeit und einen Prozess für kostenlose Papierversionen auf Anfrage. ManualPass ist eine Software, mit der Sie fertige PDF-Dokumente pro Maschinentyp über einen festen QR-Code bereitstellen.

Quelle: https://manualpass.eu/faq/ · Stand: 05.10.2026 · ManualPass (https://manualpass.eu)

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen in zwei Bereichen: zu den rechtlichen Anforderungen an die digitale Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und zu ManualPass als Software für die Bereitstellung. Die Antworten sind bewusst kurz gehalten und nennen, wo möglich, die Fundstelle im Rechtstext.

Ausführliche Hintergründe finden Sie in unseren Leitfäden zur [digitalen Betriebsanleitung](https://manualpass.eu/digitale-betriebsanleitung/) und zur [Maschinenverordnung](https://manualpass.eu/maschinenverordnung/). Zu einzelnen Pflichten gibt es eigene Ratgeber, etwa zur [Papierversion auf Anfrage](https://manualpass.eu/ratgeber/betriebsanleitung-papierform-anfrage/), zum [QR-Code auf dem Typenschild](https://manualpass.eu/ratgeber/betriebsanleitung-qr-code/) und zur [Sprache der Betriebsanleitung](https://manualpass.eu/ratgeber/betriebsanleitung-sprache/). Fachbegriffe erklärt das [Glossar](https://manualpass.eu/glossar/).

Fragen zu Tarifen beantwortet die Seite [Preise](https://manualpass.eu/preise/). ManualPass läuft 12 Monate mit jährlicher Abrechnung; jedes neue Konto können Sie 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten. Gezahlt wird per Kredit- oder Debitkarte über Stripe oder auf Rechnung. Wie Rollen und Freigabe funktionieren, erklärt [Team und Freigabe](https://manualpass.eu/funktionen/team-und-freigabe/); zu Logo, Marken und Standorten lesen Sie [Branding und Marken](https://manualpass.eu/funktionen/branding-und-marken/).

Fragen zu Hosting, Datenschutz und Zahlungsabwicklung beantwortet die Seite [Sicherheit](https://manualpass.eu/sicherheit/). Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist, schreiben Sie uns über [Kontakt](https://manualpass.eu/kontakt/).

## Häufige Fragen

**Ist eine digitale Betriebsanleitung erlaubt?**
Ja. Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230 bestimmt: „Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden.“ Schon unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG akzeptiert der Leitfaden in Ausgabe 2.3 (April 2024) die digitale Form unter vergleichbaren Bedingungen.

**Ist die digitale Betriebsanleitung ab 2027 Pflicht?**
Nein. Die Maschinenverordnung erlaubt die digitale Form, schreibt sie aber nicht vor. Pflicht ist – wie schon unter der Richtlinie –, dass jeder Maschine eine Betriebsanleitung beigefügt ist; ab dem 20.01.2027 entscheidet der Hersteller nach Art. 10 Abs. 7, ob auf Papier oder digital.

**Ab wann gilt die Maschinenverordnung?**
Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 (Art. 54); gleichzeitig wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgehoben (Art. 51). Maschinen, die vor diesem Datum nach der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Art. 52). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des einzelnen Exemplars.

**Welche Bedingungen muss eine digitale Betriebsanleitung erfüllen?**
Nach Art. 10 Abs. 7 UAbs. 2 VO (EU) 2023/1230 muss auf der Maschine (ersatzweise Verpackung oder Begleitdokument) stehen, wie die Anleitung abrufbar ist. Das Format muss Ausdrucken, Herunterladen und Speichern erlauben. Die Anleitung muss während der voraussichtlichen Lebensdauer, mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, online zugänglich sein.

**Muss ich die Betriebsanleitung auf Verlangen auch auf Papier liefern?**
Ja. Verlangt der Nutzer zum Zeitpunkt des Kaufs eine Papierversion, muss der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos bereitstellen (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 3). Was „zum Zeitpunkt des Kaufs“ praktisch bedeutet und wann die Frist beginnt, ist noch nicht abschließend geklärt; ein Leitfaden der Kommission wird erwartet.

**Was gilt bei Maschinen für Verbraucher?**
Bei Produkten, die für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt sind oder von ihnen vernünftigerweise vorhersehbar verwendet werden, müssen die für die sichere Inbetriebnahme und Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier beiliegen (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 4). Die übrige Anleitung darf digital bereitgestellt werden.

**Darf die EU-Konformitätserklärung digital bereitgestellt werden?**
Ja. Statt die EU-Konformitätserklärung beizufügen, kann der Hersteller in der Betriebsanleitung die Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code angeben, unter dem sie abrufbar ist (Art. 10 Abs. 8). Sie muss dann für die erwartete Lebensdauer, mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme, online verfügbar sein.

**In welcher Sprache muss die Betriebsanleitung in Deutschland vorliegen?**
In Deutsch. Nach § 2 MaschinenDG sind Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärung in deutscher Sprache abzufassen. Verstöße können nach § 9 MaschinenDG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

**Gelten die Pflichten auch für Importeure und Händler?**
Ja, in abgestufter Form. Einführer müssen gewährleisten, dass Betriebsanleitung und Informationen nach Art. 10 Abs. 7 beigefügt sind (Art. 13 Abs. 4); Händler prüfen vor der Bereitstellung, ob sie in verständlicher Sprache beiliegen (Art. 15 Abs. 2). Wer unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt als Hersteller (Art. 17).

**Ändert sich die Rechtslage durch das Omnibus-IV-Paket?**
Möglicherweise. Der Kommissionsvorschlag zur Digitalisierung (Omnibus IV) sieht Änderungen an Art. 10 Abs. 7 und 8 vor; Rat und Parlament haben sich am 09.06.2026 vorläufig geeinigt. Stand Oktober 2026 ist die Änderung nicht im Amtsblatt veröffentlicht, daher gilt bis auf Weiteres die heutige Fassung.

**Was ist ManualPass?**
ManualPass ist eine Software (SaaS) für kleine und mittlere Maschinenbauer sowie Importeure und Händler. Sie laden Betriebsanleitungen, EU-Konformitätserklärungen, Montageanleitungen und Sicherheitshinweise als PDF hoch und stellen sie pro Maschinentyp über einen festen QR-Code und Kurzlink digital bereit.

**Welche Dokumente kann ich außer der Betriebsanleitung bereitstellen?**
Neben der Betriebsanleitung stellt ManualPass EU-Konformitätserklärungen, EU-Einbauerklärungen, Montageanleitungen für unvollständige Maschinen, Sicherheitshinweise und sonstige Dokumente wie Wartungspläne, Ersatzteillisten oder Datenblätter bereit. Alle Dokumente eines Maschinentyps erscheinen gemeinsam hinter demselben QR-Code, jeweils in den hochgeladenen Sprachen.

**Erstellt oder übersetzt ManualPass Betriebsanleitungen?**
Nein. ManualPass stellt fertige Dokumente bereit, erstellt oder übersetzt aber keine Inhalte. Sie laden Ihre Anleitungen als PDF hoch – in bis zu 26 Sprachen pro Dokument, je nachdem, welche Sprachfassungen Sie haben.

**Ändert sich der QR-Code, wenn ich eine neue Version hochlade?**
Nein. Jeder Maschinentyp erhält einen festen QR-Code und Kurzlink, der sich nie ändert. Neue Dokumentversionen erscheinen automatisch auf der Scan-Seite, ohne dass Sie ein neues Etikett anbringen müssen.

**Brauchen Ihre Kunden eine App, um die Anleitung zu öffnen?**
Nein. Der QR-Code führt auf eine öffentliche, mobil optimierte Scan-Seite ohne App und ohne Login. Dort lässt sich das PDF öffnen, herunterladen, speichern und drucken.

**In welchen Sprachen ist ManualPass verfügbar?**
Die Scan-Seite ist in 26 Sprachen verfügbar und erkennt die Sprache des Nutzers automatisch. Auch Oberfläche und E-Mails gibt es in 26 Sprachen, und Dokumente können in 26 Sprachen hochgeladen werden.

**Welche QR-Etiketten bietet ManualPass?**
ManualPass erzeugt druckfertige QR-Etiketten in drei Größen (60, 85 und 120 mm) mit bis zu drei Sprachen pro Etikett. Den QR-Code erhalten Sie zusätzlich als SVG, wenn Sie ihn in Ihr eigenes Typenschild integrieren möchten.

**Wie funktioniert die Funktion „Papierversion anfordern“?**
Nutzer fordern die Papierversion über ein Formular auf der Scan-Seite an. ManualPass berechnet die Frist, informiert Sie und den Anfragenden per E-Mail und erinnert Sie sieben Tage vor Fristablauf. Druck und Versand übernehmen Sie selbst; nach dem Markieren als versendet wird der Empfänger informiert und der Vorgang im Protokoll festgehalten.

**Wie kann ich nachweisen, welche Version einer Anleitung galt?**
Jede hochgeladene Version bleibt unverändert archiviert und abrufbar und erhält eine SHA-256-Prüfsumme, die auf der Scan-Seite sichtbar ist. Ein Änderungsprotokoll mit Prüfsummen-Kette macht nachträgliche Manipulationen erkennbar.

**Was kostet ManualPass?**
Starter kostet 129 € pro Monat (bis 10 Maschinentypen, 2 Nutzer), Professional 279 € (bis 50, 5 Nutzer), Business 549 € (bis 250, 15 Nutzer), jeweils pro Monat zzgl. MwSt.; Enterprise (unbegrenzt) gibt es mit Preis auf Anfrage. Die Pflichtfunktionen – QR-Code, Scan-Seite, 26 Sprachen, Papier-Anfrage, Versionsarchiv und Protokoll – sind in jedem Tarif enthalten. Details stehen auf der Preisseite.

**Wie wird abgerechnet?**
Die Preise werden pro Monat angegeben, abgerechnet wird jährlich im Voraus für 12 Monate. Die erste Rechnung kommt nach Ende der kostenlosen Testphase bzw. bei Buchung; Rabatte für längere Laufzeiten gibt es nicht.

**Kann ich ManualPass kostenlos testen?**
Ja. Jedes neue Konto hat eine 14-tägige kostenlose Testphase mit dem Paket, das Sie bei der Registrierung wählen. Für die Testphase brauchen Sie keine Zahlungsdaten anzugeben; Sie registrieren sich unter app.manualpass.eu/registrieren.

**Was passiert nach der Testphase?**
Nach 14 Tagen wählen Sie im Bereich „Konto & Pakete“ ein Paket und eine Zahlungsart. Wählen Sie kein Paket, können Sie im Konto nichts mehr bearbeiten. Ihre Scan-Seiten und QR-Codes bleiben aber erreichbar, sodass bereits angebrachte Etiketten weiter funktionieren.

**Welche Zahlungsarten gibt es?**
Sie zahlen per Kredit- oder Debitkarte, zum Beispiel Mastercard oder Visa, über den Zahlungsdienstleister Stripe. Alternativ wählen Sie Kauf auf Rechnung: Sie überweisen den Betrag dann mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

**Wie erhalte ich meine Rechnungen?**
Rechnungen verschickt ManualPass automatisch per E-Mail. Zusätzlich stehen alle Rechnungen im Kundenbereich als PDF zum Download bereit, etwa für Ihre Buchhaltung.

**Speichert ManualPass meine Kartendaten?**
Nein. Kartenzahlungen wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab. Die Kartendaten geben Sie direkt bei Stripe ein; sie werden nicht bei ManualPass gespeichert.

**Wie viele Nutzer sind enthalten?**
Starter enthält 2 Nutzer, Professional 5 und Business 15; in Enterprise sind Nutzer unbegrenzt. Einzelne Nutzer lassen sich nicht dazubuchen – brauchen Sie mehr, wechseln Sie in einen größeren Tarif.

**Welche Rollen gibt es im Team?**
Der Inhaber darf alles, Bearbeiter verwalten Maschinen, Dokumente und Papier-Anfragen, und mit der Rolle Nur lesen sehen Kollegen die Inhalte, ohne etwas zu ändern. Ab dem Tarif Business kommt die Rolle Freigeber für den Freigabe-Workflow hinzu.

**Kann ich neue Dokumente erst nach einer Freigabe veröffentlichen?**
Ja, ab dem Tarif Business. Mit dem Freigabe-Workflow nach dem Vier-Augen-Prinzip wird ein neues Dokument erst öffentlich, wenn eine zweite berechtigte Person es freigegeben hat; eigene Uploads kann man nicht selbst freigeben. Eine Ablehnung erfolgt mit Begründung und wird per E-Mail mitgeteilt.

**Kann ich eigenes Logo, mehrere Marken oder Standorte nutzen?**
Eigenes Logo und Markenfarbe gibt es ab Professional, mehrere Marken und Standorte ab Business. Die Scan-Seite zeigt dann Name, Anschrift, Kontakt, Logo und Farbe der jeweiligen Marke. Im Tarif Enterprise sind alle Zusatzfunktionen enthalten.

**Kann ich ManualPass ohne Demo-Termin nutzen?**
Ja. Sie können sich unter app.manualpass.eu/registrieren selbst registrieren, ohne vorher einen Demo-Termin zu vereinbaren, und ManualPass 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten. Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Preisseite.

**Wo werden die Daten gehostet, und gibt es Tracking?**
Die Server von ManualPass stehen in Deutschland. Auf der öffentlichen Scan-Seite werden keine Tracking-Cookies gesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sicherheit und in der Datenschutzerklärung.

**Wie kann ich kündigen?**
Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Sie können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Vertragsjahres kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Die Kündigung erfolgt im Kundenbereich unter „Konto & Pakete“; die verbindlichen Regelungen zu Laufzeit und Kündigung finden Sie in den AGB. Bei Fragen dazu erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

**Was passiert mit meinen Dokumenten, wenn ich kündige?**
Klären Sie die Details in den AGB. ManualPass ist darauf ausgelegt, dass Dokumente dauerhaft erreichbar bleiben, auch für archivierte Maschinen, die nicht mehr gebaut werden. Da die Online-Pflicht mindestens zehn Jahre läuft, sollten Sie diesen Punkt vor Vertragsabschluss mit jedem Anbieter prüfen.

**Ist ManualPass ein Digitaler Produktpass?**
Nein. ManualPass deckt die Bereitstellung von Dokumenten nach der Maschinenverordnung ab. Für Maschinen als Produktgruppe ist ein Produktpass im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 (Stand Oktober 2026) nicht vorgesehen. Mit dem digitalen Typenschild – ein Identifikationslink pro Seriennummer nach dem Prinzip der IEC 61406 und maschinenlesbare Daten – ist ManualPass aber DPP-ready.

## Quellen

- [Verordnung (EU) 2023/1230 (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1230)
- [Art. 10 VO (EU) 2023/1230 – Pflichten der Hersteller (gesetze.legal)](https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2023_1230/10)
- [Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz – MaschinenDG](https://www.gesetze-im-internet.de/maschinendg/)

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Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
