# Papierversion auf Anfrage – Frist im Blick, Erfüllung nachweisbar

> Mit der Funktion „Papierversion anfordern“ können Nutzer auf der Scan-Seite von ManualPass eine gedruckte Betriebsanleitung verlangen. ManualPass berechnet eine Frist von 30 Tagen, informiert Hersteller und Anfragenden per E-Mail, erinnert sieben Tage vor Fristablauf und hält den Versand im Protokoll fest. Druck und Versand übernimmt der Hersteller selbst.

Quelle: https://manualpass.eu/funktionen/papier-anfrage/ · Stand: 07.10.2026 · ManualPass (https://manualpass.eu)

Wer die Betriebsanleitung digital bereitstellt, muss auf Wunsch trotzdem Papier liefern. Die Maschinenverordnung formuliert das knapp:

> „Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs stellt der Hersteller die Betriebsanleitung jedoch innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereit.“
> — Art. 10 Abs. 7 UAbs. 3 VO (EU) 2023/1230

Für unvollständige Maschinen gilt dasselbe für die Montageanleitung (Art. 11 Abs. 7). Die Pflicht selbst ist einfach. Schwierig wird es im Alltag: Anfragen gehen in Sammelpostfächern unter, niemand behält die Frist im Blick, und Jahre später lässt sich nicht mehr belegen, wann was verschickt wurde.

## So läuft eine Papieranfrage mit ManualPass ab

1. **Anfrage stellen:** Der Nutzer öffnet über den QR-Code die Scan-Seite und füllt das Formular „Papierversion anfordern“ aus.
2. **Frist berechnen:** ManualPass legt einen Vorgang an und berechnet die Frist automatisch mit 30 Tagen ab Eingang.
3. **E-Mails versenden:** Sie erhalten eine E-Mail mit den Angaben zur Anfrage; der Anfragende bekommt eine Eingangsbestätigung.
4. **Erinnern:** Ist der Vorgang sieben Tage vor Fristablauf noch offen, schickt ManualPass Ihnen eine Erinnerung.
5. **Drucken und versenden:** Sie drucken die Anleitung und schicken sie an die angegebene Adresse.
6. **Als versendet markieren:** Mit einem Klick schließen Sie den Vorgang ab. Der Empfänger wird per E-Mail informiert, dass die Papierversion unterwegs ist.
7. **Nachweis behalten:** Eingang, Frist und Versandmarkierung stehen mit Zeitstempel im Änderungsprotokoll.

## Was ManualPass übernimmt – und was Sie selbst tun

| Aufgabe | ManualPass | Sie |
|---|---|---|
| Anfrageformular auf der Scan-Seite | ja | – |
| Frist berechnen (30 Tage) | ja | – |
| E-Mail an Hersteller und Anfragenden | ja | – |
| Erinnerung 7 Tage vor Fristablauf | ja | – |
| Anleitung drucken | – | ja |
| Versand per Post | – | ja |
| Vorgang als versendet markieren | – | ja |
| Empfänger über den Versand informieren | ja | – |
| Nachweis im Protokoll | ja | – |

Ein automatischer Postversand gehört nicht zu ManualPass. So behalten Sie die Kontrolle über Druckqualität, Bindung und Versandart.

!!! tipp "Praxis-Tipp"
    Halten Sie von jeder aktuellen Anleitung einige gedruckte Exemplare vorrätig. Ändert sich die Version, tauschen Sie den Vorrat aus. So dauert die Erfüllung einer Anfrage nur wenige Minuten.

## Warum 30 Tage?

Die Verordnung nennt „innerhalb eines Monats“. Je nach Kalendermonat sind das 28 bis 31 Tage. ManualPass rechnet einheitlich mit 30 Tagen, damit alle Vorgänge nach derselben Regel laufen. Die 30 Tage sind eine Planungshilfe, nicht die gesetzliche Frist: Läuft der Monat über den Februar, kann die Monatsfrist kürzer sein. Versenden Sie deshalb möglichst bald nach Eingang; die Erinnerung sieben Tage vor Fristablauf ist als Sicherheitsnetz gedacht.

!!! achtung "Offene Auslegungsfrage"
    Was „zum Zeitpunkt des Kaufs“ praktisch bedeutet und wann die Monatsfrist genau beginnt, ist noch nicht abschließend geklärt. Ein Leitfaden der EU-Kommission zur Maschinenverordnung ist angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht. ManualPass beginnt die Frist vorsichtig mit dem Eingang der Anfrage.

## Spam-Schutz und Datensparsamkeit

Das Formular ist öffentlich erreichbar und deshalb gegen automatisierte Spam-Einträge geschützt. Die Angaben aus einer Papieranfrage – etwa Name und Lieferadresse – verwendet ManualPass nur für die Abwicklung des Versands. Mehr dazu unter [Sicherheit](https://manualpass.eu/sicherheit/).

## Gilt das auch für Verbraucherprodukte?

Die Papieranfrage gilt für alle Nutzer. Bei Produkten für nichtprofessionelle Nutzer kommt eine weitere Pflicht hinzu: Die wesentlichen Sicherheitsinformationen müssen immer in Papierform beiliegen, unabhängig von einer Anfrage (Art. 10 Abs. 7 UAbs. 4). Die [Scan-Seite](https://manualpass.eu/funktionen/scan-seite/) weist bei entsprechend gekennzeichneten Maschinentypen darauf hin.

Rechtliche Details, Kostenfragen und Sonderfälle erklärt der Ratgeber [Papierversion der Betriebsanleitung auf Anfrage](https://manualpass.eu/ratgeber/betriebsanleitung-papierform-anfrage/).

## Häufige Fragen

**Druckt und versendet ManualPass die Papierversion?**
Nein. ManualPass nimmt die Anfrage entgegen, überwacht die Frist und dokumentiert den Vorgang. Druck und Versand erledigen Sie selbst, zum Beispiel mit Ihrem vorhandenen Ausdruck oder über eine Druckerei.

**Warum berechnet ManualPass 30 Tage statt eines Monats?**
Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230 spricht von „innerhalb eines Monats“. Ein Kalendermonat umfasst je nach Monat 28 bis 31 Tage. ManualPass rechnet einheitlich mit 30 Tagen ab Eingang; endet die gesetzliche Monatsfrist früher (etwa bei Fristen über den Februar), gilt das frühere Datum – die Erinnerung sieben Tage vorher lässt dafür Spielraum.

**Wer erfährt von einer neuen Papieranfrage?**
Sie erhalten eine E-Mail mit den Angaben zur Anfrage, der Anfragende eine Eingangsbestätigung. Sobald Sie die Anfrage als versendet markieren, wird der Empfänger erneut per E-Mail informiert.

**Wie kann ich später nachweisen, dass ich fristgerecht geliefert habe?**
Eingang der Anfrage, berechnete Frist und die Markierung als versendet stehen mit Zeitpunkt im Änderungsprotokoll. Eine Prüfsummen-Kette macht nachträgliche Änderungen am Protokoll erkennbar.

**Ist das Formular gegen Spam geschützt?**
Ja. Das Formular auf der Scan-Seite ist gegen automatisierte Spam-Einträge geschützt, damit Ihr Postfach nicht mit unechten Anfragen gefüllt wird.

---
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
